Frequenzzuteilung | Frequenzaufteilung | Frequenzübersicht


Digitale Dividende | Digitale Dividende 2

Der Ausdruck „Digitale Dividende“ bezeichnet im Allgemeinen die Einsparung von Funkfrequenzspektrum durch die Umstellung von analoger auf effizientere digitale Fernsehübertragungstechnik. Die „frei“ gewordenen Frequenzen werden anderen Anwendungen, vor allem im Bereich Mobilfunk (LTE), zugewiesen. Von dieser Umwidmung ist auch Funkmikrofon-Technik betroffen, die bislang in den betroffenen Frequenzspektren betrieben wurde. Die Digitale Dividende 2 umfasst neben der Neuwidmung auslaufender GSM-Frequenzen für Mobiltelefone in den Bereichen 900 MHz, 1500 MHz und 1800 MHz auch wichtige Veränderungen im 700 MHz-Bereich für die professionelle Nutzung von Drahtlosmikrofonen.

Was benötigt man für den Betrieb von Funkstrecken?

Ein Hochfrequenzspektrum, ist vorzugsweise UHF (470 bis 900 MHz) oder alternativ 1800/1900 MHz bzw. 2,4 GHz, um Audiosignale zu transportieren, um z.B. Funkmikrofone ( EW 100 G4, EW 300/500 G4 und Digital 6000/9000), In-Ear-Monitoring-Systeme (IEM G4), und Instrumental-Funkstrecken, ENG Aufnahmetechnik für Broadcast und drahtlose Konferenz- und Dolmetschersysteme (ADN und ADN-W) sowie Personenführungsanlagen zu betreiben.

ACHTUNG! Digitale Funkstrecken benötigen ebenfalls eine der genannten Übertragungsfrequenzen.


Welche Frequenzbereiche kann ich nutzen?

  • Mittenlücke 700 MHz: Für professionelle Nutzer (ANMELDEPFLICHTIG)

Für professionelle Nutzer bleiben folgende Frequenzbereiche bestehen: 470 MHz bis 608 MHz, 614 bis 703 MHz sowie bedingt die Mittenlücke (733 bis 758 MHz). Die Bereiche 703 MHz bis 733 MHz und 758 MHz bis 788 MHz entfallen seit dem 3. März 2015 und werden nicht mehr für Funkmikrofone zugeteilt.
Die LTE-Download-Blöcke (758 bis 788 und 791 bis 821 MHz) werden seit Anfang 2020 nicht mehr für Funkmikrofone vergeben.

 

  • Mittenlücken 800 MHz und 1,8 GHz: Für semiprofessionelle und private Nutzer sowie Kleinanwender (ANMELDE- UND KOSTENFREI)

Unter anderem sind die Evolution Wireless Serien G3/G4-1G8 Serie von Sennheiser nicht von den Umstellungen im Bereich 1800 MHz betroffen, da sie in der Mittenlücke 1G8 (1785 bis 1805 MHz) senden, die bis mindestens 2026 exklusiv und primär für drahtlose Audioübertragung zugewiesen und somit anmelde- und kostenfrei nutzbar ist.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit in der Mittenlücke 800 MHz (823 bis 832 MHz) zu arbeiten. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Ebenso kann auch das ISM-Band (863 bis 865 MHz) weiterhin genutzt werden.

Download: Frequenzbereich 470 MHz – 823 MHz.pdf

Wer neue Frequenzbereiche für private, semiprofessionelle und professionelle Anwendungen stressfrei nutzen möchte, sollte auf neue digitale Systeme wie z.B. das Sennheiser XSw-D (2,4 GHz) für die Bühne und das SpeechLine Digital Wireless (1,9 GHz) bei Festinstallationen zurückgreifen. Für Videoanwendungen kommt das neue drahtlose Mikrofonsystem AVX in Frage, das ebenfalls im lizenzfreien 1,9 GHz-Bereich sendet.

Die Serien SpeechLine Digital Wireless und AVX haben folgende Vorteile:

  • Automatisches Frequenzmanagement
  • Automatischer Anpassung der Sendeleistung
  • Automatischer Gain für Mikrofonköpfe und Eingangspegel der Taschensender
  • LiOn Akkutechnik
  • Softwareanbindung bzw. -überwachung mittels WSR App (Wireless System Remote für iPAD) und ControlCockpit (Laptop), betrifft SpeechLine Digital Wireless
  • Verschlüsselte Übertragung, betrifft SpeechLine Digital Wireless

Nicht nur Segen, auch ein Fluch!

Probleme mit der Nutzung der Frequenzbereiche (Digitale Dividende)

Bedauerlicherweise haben sich die Nutzerfrequenzen für Mikroports in den letzten Jahren stark verändert, so dass jeder Anwender sich über die neuen Regelungen und Verordnungen ständig informieren sollte.

Durch den zunehmenden Ausbau von LTE in der 4. bzw. mittlerweile auch in der 5. Generation des Mobilfunks und den Veränderungen der DVB-T II Kanäle (Digitales Terrestrisches Fernsehen 2. Generation) sind Kollisionen vermeidbar, indem ältere Geräte ein Update, soweit noch möglich in Bezug auf Frequenz, bekommen oder eine Neuanschaffung im geeigneten Frequenzbereich erfolgt.

Das trifft sowohl für private und semiprofessionelle Nutzer als auch für professionelle Anwender wie Theater, Konzertveranstalter, Rundfunk- und Fernsehproduktionsfirmen, als auch für Konferenz- und Tagungsanwender zu.


Wo melde ich meine gebührenpflichtigen Frequenzen an?

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur. Im Anschluss wird eine schriftliche Bestätigung erteilt. Auch die Jahresgebühren werden von der Bundesnetzagentur erhoben.

Beispiel Kosten Einzelzuteilung: Kauf von zwei Funkmikrofonen im Frequenzbereich 470 – 694 MHz.

Anträge zur Anmeldung (Deutschland)

Frequenz Kurzzuteilung.pdf
Frequenzzuteilung für nichtöffentlichen mobilen Landfunk – Durchsagefunk.pdf
Frequenzzuteilung für nichtöffentlichen mobilen Landfunk – Reportagefunk.pdf

Ausnahmen – Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen deren Ausgaben (auf Grund gesetzlicher Verpflichtung) ganz oder teilweise aus dem Haushalt des Bundes getragen werden, sind von den Gebühren und Beiträgen entsprechend dem Bundesgebührengesetz (BGebG) befreit!

Antrag auf Gebühren- und Beitragsbefreiung

 

Zur letzten WRC (World Radiocommunication Conferences) im November 2019 wurde kein weiterer Verkauf von UHF Frequenzen angeregt.


Aktuelle Meldung der Bundesnetzagentur | Stand April 2020

Drahtlose Mikrofone jetzt unkompliziert einsetzbar

Sennheiser begrüßt neue Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für Funkmikrofone – weniger Bürokratie und Kosten für Nutzer in Deutschland

Wedemark, 8. April 2020 – Eine enorme administrative und finanzielle Erleichterung für Nutzer drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone hat die Bundesnetzagentur heute verkündet: Im für professionelle Produktionen verwendeten UHF-Band (470 – 608 MHz, 614 – 694 MHz) werden Frequenzen jetzt allgemein zugeteilt. Damit entfällt die bisher geltende Einzelzuteilung, die für die Nutzerinnen und Nutzer mit einer Antragstellung verbunden und zudem gebührenpflichtig war.

„Für diese Neuregelung haben sich Sennheiser und Anwendergruppen wie „SOS – Save Our Spectrum“ seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Viele Gespräche wurden geführt, um andere Nutzergruppen und Politiker zu überzeugen – nun hat es mit dem Bürokratieabbau geklappt. Mit der Bundesnetzagentur gab es von Beginn an einen starken Partner, der auf Nutzerfreundlichkeit setzt“, erklärt Dr. Andreas Wilzeck, Head of Spectrum & Innovation bei Sennheiser. „Die anlagenbezogene Gebühr für eine Mikrofonanlage fällt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Branche ein wichtiges Signal.“

Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Deshalb geht die Branche davon aus, dass das gesamte Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz mindestens bis dahin, wie bisher, gemeinsam mit dem Rundfunk genutzt werden kann.

Amtsblatt der Bundesnetzagentur: https://www.bnetza-amtsblatt.de/2020/

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Quellen:
https://de-de.sennheiser.com/news-mut-zur-luecke-sennheiser-informiert-mit-dd-ready-ueber-digitale-dividende-2
Detlev Mergner, Account Manager Sennheiser
Thomas Holz, Projektmanager Sennheiser

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